In drei Fragen zum passenden Seminar

Frage 1 von 3

Was ist Ihre Rolle im Unternehmen?

Unverbindlich und ohne Anmeldung. Ihre Angaben gehen erst an die FachTaG Akademie, wenn Sie am Ende eine Anfrage absenden.

Was sich mit der Maschinenverordnung ändert

Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Staaten, ohne Umsetzung in nationales Recht. Die fünf Punkte, die Hersteller und Betreiber am häufigsten beschäftigen:

  • 1Wesentliche Veränderung. Erstmals in der Verordnung selbst geregelt. Wer eine Maschine wesentlich verändert, kann rechtlich zum Hersteller werden, auch durch Umbau oder Software-Update.
  • 2Cybersecurity. Neue Anforderungen zum Schutz gegen Korrumpierung von Steuerung und Sicherheitsfunktionen. Das betrifft Konstruktion und Steuerungstechnik direkt.
  • 3Stichtag ohne fertige Hilfsmittel. Die Liste harmonisierter Normen und der Leitfaden der Kommission fehlen noch. Trotzdem gilt die Verordnung ab dem 20.01.2027.
  • 4Übergang. Maßgeblich ist, wann jede einzelne Maschine in Verkehr gebracht wird. Projekte, die 2026 gebaut und 2027 ausgeliefert werden, brauchen eine klare Linie.
  • 5Dokumente und Haftung. Neue Anhang-Struktur, digitale Betriebsanleitung, neue Pflichten für Importeure und Händler und Bußgelder nach dem Maschinenrecht.

Für wen das Seminar ist

  • CE-Koordinatoren und CE-Beauftragte, die die Umstellung im Haus organisieren
  • Konstrukteure, Elektrokonstrukteure und Steuerungstechnik
  • Betreiber, Instandhaltung und Sicherheitsfachkräfte, die Maschinen umbauen
  • Geschäftsführung und Projektleitung im Maschinen- und Sondermaschinenbau

Das Seminar am 09.12.2026

Format
Live-Online-Seminar über Webex
Dauer
1 Tag, 08:30 bis 16:00 Uhr
Preis
650 € zzgl. MwSt. je Person
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der FachTaG Akademie
Unterlagen
Seminarunterlagen zum Download

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
  • Neuerungen der Maschinenverordnung und was heute schon zu beachten ist
  • Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 an Praxisbeispielen
  • Konformitätsverfahren, harmonisierte Normen und Vermutungswirkung
  • Unvollständige Maschinen, Einbauerklärung, EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichen

Häufige Fragen

Gilt die Verordnung auch für Maschinen, die schon im Betrieb sind?

Nein, nicht rückwirkend. Sie gilt für Maschinen, die ab dem 20.01.2027 in Verkehr gebracht werden. Wer eine vorhandene Maschine wesentlich verändert, kann aber selbst zum Hersteller werden. Wo die Grenze liegt, ist ein Schwerpunkt im Seminar.

Was ist mit Maschinen, die 2026 gebaut und 2027 ausgeliefert werden?

Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem die einzelne Maschine in Verkehr gebracht wird, nicht der Baubeginn. Im Seminar geht es darum, wie Sie laufende Projekte sauber über den Stichtag bringen.

Wie läuft ein Live-Online-Seminar ab?

Sie nehmen über Webex teil. Die Inhalte sind dieselben wie in Präsenz, Fragen an den Dozenten sind jederzeit möglich und erwünscht.

Kann ich stornieren oder jemand anderen schicken?

Bis 4 Wochen vor Beginn ist die Stornierung kostenlos. Einen Ersatzteilnehmer können Sie jederzeit ohne Kosten benennen.

Geht das auch für unser ganzes Team?

Ja. Alle Seminare gibt es auch als Inhouse-Schulung, online oder bei Ihnen vor Ort. Wählen Sie dafür in Frage 3 die Inhouse-Schulung.

Ist die Anfrage verbindlich?

Nein. Die FachTaG Akademie meldet sich mit den Anmeldeunterlagen oder einem Angebot. Verbindlich wird erst Ihre Anmeldung.